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Der Fall des Polizeimörders, der auf der Jagd gewildert hat, ist abgeschlossen.

Vor Gericht musste sich ein wegen Polizistenmordes angeklagter Wiederholungstäter aus Kusel wegen weiterer Vorwürfe verantworten, unter anderem wegen jagdlicher Delikte.

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2. Mai 2024
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Der verurteilte zweifache Polizistenmörder stand erneut vor Gericht (Archivbild).
Der verurteilte zweifache Polizistenmörder stand erneut vor Gericht (Archivbild).

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Operationen oder Verfahren - Der Fall des Polizeimörders, der auf der Jagd gewildert hat, ist abgeschlossen.

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Prozess gegen einen verurteilten Polizistenmörder aus Kusel eingestellt. Der 40-Jährige war in einem Berufungsverfahren wegen Wilderei und anderer Delikte angeklagt. Die vorsitzende Richterin erklärte, dass weder Freispruch noch Verurteilung die vom Landgericht Kaiserslautern verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wegen zweifachen Mordes beeinflusst hätten. Sie sagte dem Angeklagten: "Was auch immer hier passiert, es wird keinen Unterschied zu Ihrer jetzigen Strafe machen."

Der Angeklagte, ein gelernter Bäcker und Konditor, der auch ein Wildtiergeschäft betrieb, hatte zu Beginn des Prozesses die Vorwürfe als "Blödsinn" abgetan. Ihm wurde vorgeworfen, im September 2017 bei Spiesen-Elversberg, nordöstlich von Saarbrücken, ohne Jagdschein ein Reh geschossen zu haben.

Ein Zeuge hörte einen Schuss und stand vor dem Fahrzeug des Angeklagten, den er persönlich kannte, auf einem Feldweg. Er sagte vor Gericht aus, der Mann sei auf ihn zugefahren und habe vermutlich aufgrund des Motorengeräusches die Geschwindigkeit erhöht. Nur durch einen Sprung zur Seite konnte er einen Zusammenstoß vermeiden.

Die Richterin äußerte jedoch Zweifel daran, dass die Aussage des Zeugen genügend Informationen enthielt, um den Angeklagten wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu verurteilen. Sie räumte ein, dass die Befragung des Zeugen vor Gericht eine sehr belastende Erfahrung für ihn war. Die Richterin schlug daraufhin vor, die Verhandlung fortzusetzen, da der Vorfall lange zurückliege und es unrealistisch sei, detaillierte Informationen von den Zeugen zu erwarten.

Der Oberstaatsanwalt stimmte dem zu und beantragte, das Verfahren einzustellen. Er begründete seine Entscheidung damit, dass das Gericht erhebliche Anstrengungen unternommen habe.

Im März 2023 hatte das Amtsgericht Neunkirchen den Angeklagten von den Vorwürfen der Jagdwilderei, der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und der Falschbeschuldigung freigesprochen. Der Richter erklärte, der Fall sei zu alt, um noch aufgeklärt werden zu können. Der Oberstaatsanwalt legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.

Während der Gerichtsverhandlung in Saarbrücken trat der Angeklagte, der jetzt längere Haare und einen Bart trug, höflich auf und bestätigte die Aussagen des Richters mit "Das ist richtig". Ausführlich schilderte der verurteilte Mörder auch seinen Werdegang als Jäger.

Das Urteil gegen Andreas S. wegen des Mordes an zwei saarländischen Polizeibeamten wurde im Sommer 2023 rechtskräftig. Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte ihn im November 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stufte ihn als besonders schuldfähig ein. Das bedeutet, dass er nach 15 Jahren nicht mehr aus der Haft entlassen werden kann.

Der Saarländer hatte am 31. Januar 2022 bei einer nächtlichen Streife in Kusel einen Polizeischüler (24) und einen Polizeikommissar (29) mit Kopfschüssen getötet, um seine gewerbliche Jagdwilderei zu vertuschen. Im Laderaum seines Transporters entdeckten die Behörden über 20 gewilderte Hirsche und Rehe.

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Quelle: www.stern.de

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