Strengste deutsche Vorschriften - Das Landesparlament wird über ein Verbot von Cannabis in Biergärten abstimmen.
Anfang April hat Ministerpräsident Markus Söder (57 Jahre, CSU) ein Verbot des Cannabiskonsums eingeführt. Anfang Mai wird der Bayerische Landtag voraussichtlich über das "Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz" beraten. Es wird erwartet, dass dieses Gesetz verabschiedet wird, da die CSU und die Freien Wähler es unterstützen.
Zu den verbotenen Handlungen gehören:- Cannabiskonsum in Biergärten, was nicht nur das Rauchen, sondern auch das Erhitzen oder Verdampfen der Droge umfasst. Dazu gehören auch E-Zigaretten und Shishas.- Cannabiskonsum im Außenbereich von Gaststätten.- Cannabiskonsum bei Volksfesten, zusätzlich zum bestehenden Rauchverbot in Zelten.- Haschisch ist auch in ausgewiesenen Raucherzonen verboten.- Städte und Gemeinden können bestimmte Gebiete als cannabisfreie Zonen ausweisen.
Die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler im Bayerischen Landtag setzen sich für dieses weitreichende Verbot ein und begründen dies mit gesundheitlichen Bedenken für diejenigen, die dem Cannabisrauch oder -dampf ausgesetzt sind. Sie weisen auch auf die mögliche Gefährdung von Kindern in diesen Gebieten hin.
Baden-Württemberg hat jedoch noch keine eigenen Beschränkungen erlassen. Bisher haben die Organisatoren öffentlicher Veranstaltungen von ihrem Recht Gebrauch gemacht, den Cannabiskonsum zu verbieten. Die Landesbehörden sind noch dabei, weitere Einschränkungen für den öffentlichen Cannabiskonsum zu veranlassen.
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Quelle: symclub.org