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Das Gericht lässt nur 15 Schlagzeuger zu.

Am "Hambacher Fest 2024", das am 19. Mai im rheinland-pfälzischen Neustadt stattfindet, werden weiterhin bis zu 15 Schlagzeuger teilnehmen. Diese Zahl wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. Zu der Veranstaltung werden "politische und gesellschaftskritische Gruppen" aus ganz Deutschland erwartet.

SymClub
16. Mai 2024
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Das Gericht begrenzte die Anzahl der Trommler bei der umstrittenen Veranstaltung. Begründet wurde...
Das Gericht begrenzte die Anzahl der Trommler bei der umstrittenen Veranstaltung. Begründet wurde dies mit der Lärmbelästigung für die Anwohner

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Umstrittene Demonstration in Neustadt: Protestierende nehmen an einem umstrittenen Marsch durch die Straßen von Neustadt teil. - Das Gericht lässt nur 15 Schlagzeuger zu.

Die bevorstehenden Proteste in Rheinland-Pfalz beunruhigen die Anwohner wegen des zu erwartenden Lärmpegels der Veranstaltung. Die Stadt Neustadt rechnet mit bis zu 3.000 bis 5.000 Teilnehmern, die auch Megaphone und Trillerpfeifen benutzen werden, und erwartet eine störende Atmosphäre.

Seit Oktober 2023 kommt es regelmäßig zu Demonstrationen am Hambacher Schloss, bei denen 15 Trommeln zum Einsatz kommen, was die Anwohner der Stadt belastet. Dies hat dazu geführt, dass das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden hat, den Einsatz von Trommeln bei der bevorstehenden Demonstration zu begrenzen.

Es gibt Kritik an der Veranstaltung, da es sich bei den Teilnehmern um Reichsbürger-Sympathisanten handeln soll. Das "Regionale Bündnis gegen Rechts" wird daraufhin am Samstag eine Mahnwache abhalten.

Das Hambacher Schloss gilt als die Wiege der deutschen Demokratie

Die "Initiative Hambach24" hat die Veranstaltung organisiert und strebt eine "basisdemokratische Erneuerung Deutschlands" an, allerdings sind auch Gegenproteste angekündigt. Die Gruppe "Neustadt bleibt bunt", ein Zusammenschluss von Bürgern gegen Aufmärsche von Demokratiegegnern, hat ebenfalls eine Demonstration geplant.

Zunächst hatte die Stadt Neustadt versucht, die Verwendung von Trommeln zu verbieten, was der Veranstalter jedoch als ungerechtfertigt ablehnte. Nun hat der Veranstalter die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen.

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Quelle: symclub.org

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