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Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die Erhebung der Wettbürosteuer in Dortmund.

Eine mögliche Steuer für Wettbüros darf sich nicht nach der Größe des Geschäfts richten. Neben Dortmund könnten auch andere Standorte zu Ausgleichszahlungen verpflichtet werden.

SymClub
16. Mai 2024
2 Minuten Lesedauer
NachrichtenOnline-CasinosDeutschland
Die Betreiber fordern eine Entschädigung von der Stadt Dortmund.
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Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die Erhebung der Wettbürosteuer in Dortmund.

Über einen Zeitraum von drei Jahren und mit Einnahmen von rund 1,5 Millionen Euro muss die Stadt Dortmund ihre Spielhallenabgabe zurücknehmen. Diese Steuer war vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert, weil drei Glücksspielunternehmen dagegen geklagt hatten. Nun steht zur Debatte, ob Dortmund diese Unternehmen entschädigen muss.

Die Wettbürobetreiber hatten zunächst erfolglos geklagt. Der Bundesgerichtshof in Leipzig gab den drei Klägern aber schließlich Recht. Obwohl die grundsätzliche Rechtmäßigkeit einer Glücksspielsteuer nicht bestritten wurde, stellten die Richter fest, dass die in Dortmund angewandte Bemessungsmethode - Quadratmeter der Ladenfläche - rechtlich nicht zulässig sei. Stattdessen sollten geeignete Faktoren wie die Höhe der Einsätze, Gewinne oder Umsätze herangezogen werden.

Die Dortmunder Methode der Flächenbesteuerung ist damit für ungültig erklärt worden. Diese Methode wird als willkürlich angesehen, da es nur einen geringen Zusammenhang zwischen der Ladenfläche und dem Gesamtumsatz gibt. Für diese fehlerhafte Bemessungsgrundlage müssen die Kommunen mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Glücksspielbetreiber fordern die Rückerstattung ihrer Steuerbeiträge, da diese nach dem aktuellen Urteil zu Unrecht erhoben wurden. Es scheint wahrscheinlich, dass die Kläger eine Entschädigung erhalten werden. Unklar ist nur, ob nur die drei betroffenen Läden Schadenersatz erhalten oder ob das gesamte Dortmunder Steueraufkommen zurückgezahlt werden muss.

Der Hauptgrund für die Klagen war die Ungleichbehandlung von Wettbüros und Lottoannahmestellen. Während Wettbüros besteuert wurden, blieben Lottoannahmestellen von der Steuer befreit. Sollte den drei Klägern eine Entschädigung zugesprochen werden, könnten auch andere Wettannahmestellen in Dortmund den Rechtsweg beschreiten und Schadenersatz fordern.

Diese Entscheidung könnte Auswirkungen über Dortmund hinaus haben. Die Stadt ist nicht die einzige Kommune, die nach der Fläche besteuert. Auch Aachen, Bielefeld und Herne wenden dieses Prinzip an. Die Betreiber dieser Wettbüros werden den Fall genau verfolgen, da sie möglicherweise ebenfalls Schadensersatz fordern könnten. Mit einer höchstrichterlichen Entscheidung wären diese Forderungen nur schwer abzuweisen.

In der Dortmunder Verwaltung wird derzeit über die Beibehaltung der Glücksspielsteuer diskutiert. Stadtdirektor Jörg Stüdemann hält die Steuer für eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung von Glücksspiel. Der Bund der Steuerzahler sprach sich jedoch gegen die Beibehaltung dieser Steuer aus, da sie nur einen geringen Beitrag zu den Steuereinnahmen leistet und gleichzeitig einen erhöhten bürokratischen Aufwand verursacht. Wenn die Stadt gezwungen ist, die Steuer zurückzuzahlen, würde sie nur zu Ausgaben führen.

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    Quelle: www.onlinecasinosdeutschland.com

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