Gesetz zur Hochschulbildung - Czyborra schlägt vor, dass die Exmatrikulation das letzte Mittel sein sollte.
Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra sieht bei auffälligen Schülern den Schulverweis als letztes Mittel an. "Das ist das letzte Mittel, und so wird es auch gehandhabt", sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Das verschärfte Hochschulgesetz biete andere Formen der Bestrafung, die in der Hochschulpolitik verankert werden sollen und im Gegensatz zum Ausschluss sofort umgesetzt würden.
"Wenn sich jemand an einer Hochschule antisemitisch oder rassistisch verhält, könnte er zum Beispiel verwarnt oder aus bestimmten Lehrveranstaltungen entfernt werden, um ihn vor Belästigung und Diskriminierung zu schützen", erklärte Czyborra. Eine weitere Möglichkeit ist das Verbot, sich auf dem Universitätsgelände aufzuhalten, das auch auf Außenstehende ausgedehnt werden kann. "In diesem Zusammenhang ist das Hausrecht immer die bevorzugte Lösung, um sich direkt vor Gewalt zu schützen und auch um den universitären Raum und die Diskussionsarena zu erhalten."
Novelle des Hochschulgesetzes im März in Kraft getreten
Die einzige Möglichkeit, jemandem den Besuch einer Berliner Hochschule zu verwehren, ist derzeit ein Hausverbot, das aber nur vorübergehend ist. Künftig können die Hochschulen Studierende bei schweren Verstößen dauerhaft von der Hochschule ausschließen. Der sozialdemokratisch-christlich-demokratische Senat hat Ende März eine Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen.
Anlass für diese Entscheidung war ein Angriff eines Kommilitonen auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität Anfang Februar. Die Änderung wird nun im Repräsentantenhaus weiter diskutiert. Czyborra strebt eine Verabschiedung der Novelle noch in diesem Jahr an. Die Opposition äußert jedoch Bedenken hinsichtlich einer willkürlichen Anwendung und eines möglichen Missbrauchs.
Ausweisung sollte nur in Fällen von physischer Gewalt erfolgen
Laut Czyborra soll die Exmatrikulation nur nach Gewalttaten erfolgen - und auch nur dann, wenn die betreffende Person von einem Gericht verurteilt wurde. Bei wiederholten Gewalttaten auf dem Campus käme eine Exmatrikulation aber auch vor einer Verurteilung in Frage, sofern die Straftaten erheblich sind. "Allerdings muss es sich um erhebliche gewalttätige Angriffe handeln.
Einen Studenten allein aufgrund seiner politischen Ansichten auszuschließen, kommt für Czyborra nicht in Frage: "Egal, wie sehr uns politische Ansichten auch missfallen mögen, solange sie verfassungskonform sind, können und werden wir sie nicht bestrafen, auch wenn sie an der Universität geäußert werden."
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Quelle: www.stern.de