Hausverbot und Aussperrung. - Chinesische Vorgesetzte quälen deutsche Mitarbeiter.
Seit 180 Tagen steht das Unternehmen "SRW metalfloat" fest. Eigentümer ist die Chiho Environmental Group Limited mit Sitz in Hongkong, China, und ihr Manager, Yongming Qin, hat sechs Monate lang geschwiegen.
Jetzt ist die Situation eskaliert. Nachdem die Chinesen letzte Woche beschlossen hatten, den Streik mit den Arbeitnehmern wegen mangelnder Ergebnisse nach 180 Tagen zu verschieben, haben sie nun drastische Maßnahmen ergriffen. Sie verweigern seither rund 90 Beschäftigten den Zugang zum Werk und hindern sie daran, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies wird noch mindestens bis zum 31. Mai andauern.
Dieser Akt wird als "Aussperrung" bezeichnet und gehört zum Arsenal der - rechtlich zulässigen - Arbeitskampfmaßnahmen. Amüsant ist allerdings, dass ausgerechnet die Kommunisten aus China Methoden aus dem Werkzeugkasten der Manchester-Kapitalisten des 19. Jahrhunderts anwenden.
"Wir sind schockiert über die Kälte und Missachtung, mit der unsere Kolleginnen und Kollegen von den Verantwortlichen bei SRW behandelt werden", sagte Michael Hecker (35), Mitglied der IG Metall in Leipzig. Seit 40 Jahren hat es in Deutschland keine Aussperrungen im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen mehr gegeben. Die chinesischen Eigentümer scheinen jedoch strategisch auf Konfrontation zu setzen und versuchen, Zeit zu gewinnen und zu spielen.
Die Aussperrungen werden offiziell mit Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung der 180 Tage lang streikenden Beschäftigten (etwa die Hälfte der Belegschaft des Unternehmens) in den Betriebsalltag begründet. "Nach monatelangem Schweigen wurden zunächst falsche Anschuldigungen erhoben, und nun versucht der chinesische Arbeitgeber, seine Position mit äußerster Härte und Aggressivität durchzusetzen", sagt Steffen Reißig, Sprecher der IG Metall. Der Arbeitgeber scheint im 19. Jahrhundert stecken geblieben zu sein.
Die Situation wird für die streikenden Beschäftigten immer schwieriger, vor allem in finanzieller Hinsicht. Während einer Aussperrung haben ausgesperrte Arbeitnehmer, anders als bei einer förmlichen Entlassung, keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld. Dies ist in § 160 des deutschen Sozialgesetzbuches festgelegt.
Diese Problematik hat den Bundestagsabgeordneten der Linkspartei, Sören Pellmann (47), veranlasst, einen Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu schreiben. In dem Brief fordert der gebürtige Leipziger die Änderung dieses Passus im Gesetz.
Leider kommt dieser Vorschlag für die SRW-Schrottarbeiter zu spät, denn die IG Metall hat bis zum Ende der Aussperrung wenig bis keine Möglichkeiten, den betroffenen Beschäftigten zu helfen.
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Quelle: symclub.org