Privates Verfahren Nicht offengelegt - Brutaler Mord an 18-Jährigem fragwürdig: Gerichtsprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Im Gerichtssaal 10 werden zwei Verdächtige in Handschellen hereingeführt, während sie sich im Raum umsehen. Als sie an einem Dienstag nach ihren Angaben gefragt werden, ringt die 20-jährige Verdächtige darum, gehört zu werden. Die 19-Jährige hat eine winzige Tierfigur neben sich auf dem Tisch liegen - offenbar als Glücksbringer. Wie die Staatsanwaltschaft behauptet, sollen die beiden Verdächtigen einen abscheulichen und hinterhältigen Mord an einer 18-Jährigen begangen haben, mit der sie in einer Pasewalker Behinderteneinrichtung zusammenlebten. Die Schilderung ihrer Taten ist schockierend.
Wie aus der verlesenen Anklageschrift hervorgeht, hatten sich die beiden Angeklagten im Vorfeld auf diese barbarische Tat geeinigt. Nach dem Abendessen am 6. Dezember verließen die drei gemeinsam die Einrichtung - angeblich, um einkaufen zu gehen, so wie es früher mittwochs üblich war. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten die beiden Verdächtigen ein etwa 11-12 Zentimeter langes Messer und einen handballgroßen Stein bei sich. Nachdem sie das Opfer in einen Gartenbereich geführt hatten, warf der Angeklagte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft den Stein von hinten gegen den Kopf der ahnungslosen Frau.
Der 20-jährige Angeklagte nahm das Messer des anderen und stach damit mindestens 70 Mal auf die 18-Jährige im Brustbereich ein. Der Angeklagte soll auch das Opfer mit dem Messer verletzt haben, unter anderem am Hals. Als sie ihre gurgelnden Atemzüge bemerkten, sollen sie die Frau zunächst mit ihren Händen und dann mit einem Schal mehrere Minuten lang gewürgt haben. Da sie nicht in der Lage waren, sie leblos vorzufinden, fügten sie ihr anschließend Verbrennungen zu. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft zogen sie ihr die Kleidung aus, um Spuren zu beseitigen, und ließen sie im Schnee liegen. Die Mordwaffen und die Kleidung wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Müllcontainern entsorgt. Am nächsten Tag sollen die Angeklagten die Leiche wieder aufgesucht haben. Die 18-Jährige war seit dem Abend des 6. Dezember verschwunden und wurde einen Tag später gefunden.
Ein mögliches Tatmotiv wurde nicht genannt. Die Angeklagten sollen die Drahtzieher dieses abscheulichen Plans gewesen sein und sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft voll verantwortlich. Der 20-jährige Verdächtige soll aufgrund einer verminderten Zurechnungsfähigkeit gehandelt haben, da er den Plan des älteren Verdächtigen aufgrund seiner verminderten geistigen Fähigkeiten nicht ablehnen konnte.
Vor der Verlesung der Anklageschrift kündigte der Richter an, dass die Öffentlichkeit von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen werde, mit Ausnahme der Urteilsverkündung. Als einer der Gründe für diesen Ausschluss wurde das Thema einer möglichen Unterbringung eines der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus genannt. Dieser Antrag kam vom Verteidiger.
Nach Abschluss der Verhandlung teilte ein Vertreter des Gerichts mit, dass beide Angeklagten erschienen seien. Sie konnten keine Angaben darüber machen, ob sie geständig waren, erwähnten aber, dass die Zeugen vernommen worden waren, so dass der Prozess wie geplant fortgesetzt werden konnte. Der Zeitplan sieht drei weitere Anhörungen vor. Ein Urteil könnte somit Mitte Mai gefällt werden.
Lesen Sie auch:
- Der BVB liegt gegen Paris mit 0:1 zurück, und Füllkrug führt sie ins Finale.
- Lars ist nach Meinung vieler in der Lage, den BVB zu führen.
- Nachfolgende sintflutartige Regenfälle führen zu 48 Todesopfern aufgrund eines teilweisen Autobahneinsturzes in China.
- Die Berufung gegen den Hauptverdächtigen der Polizistenmorde in Kusel ist abgewiesen worden.
Quelle: www.stern.de