Planung einer neuen gesetzlichen Regelung - Brandenburg will den privaten Besitz von Raubtieren verbieten.
Im vergangenen Sommer wurden unzählige Menschen von der sogenannten "Löwenjagd" in Kleinmachnow in den Bann gezogen. Sie mussten über ihre eigene Überraschung lachen, als sich herausstellte, dass es sich lediglich um ein Wildschwein handelte. Aus der Erkenntnis heraus, dass der Besitz von Wildtieren in Brandenburg keine Seltenheit ist, kündigte Regierungschef Woidke auf der 2. Brandenburger Tierschutzkonferenz an: "Gefährliche Tiere sollten nicht in Privatwohnungen gehalten werden." Dies könnte zu einem Verbot führen, ähnlich wie in anderen Bundesländern, um die Sicherheit der Menschen und die artgerechte Haltung der Tiere zu gewährleisten.
Nico Lange, ein Vertreter des Landestierschutzverbandes, wies auf die Notwendigkeit hin, Großkatzen, giftige Tiere und Schnappschildkröten zu verbieten. Andere Tiere wie Wölfe und Wolfshybriden, Bären und Affen sind in Berlin ebenfalls verboten.
Die Konferenz begann mit der Erarbeitung erster Leitlinien. Tierschutzbeauftragte Anja Zinke erklärte, dass "jeder, der sein Tier artgerecht hält, es auch halten kann". Wenn ein Halter das Veterinäramt davon überzeugen kann, dass er über die notwendigen Kenntnisse verfügt und Maßnahmen ergriffen hat, um ein Entweichen zu verhindern, sowie den Zugang zu Gegengift für Schlangenbisse sicherstellt, dürfen seine Tiere bleiben.
Die Verabschiedung des Verbots gefährlicher Tiere steht noch nicht fest, aber ab 1. Juli wird eine neue Hundeverordnung in Kraft treten, mit der eine zuvor bestehende Liste gefährlicher Rassen abgeschafft wird. Die Aufsichtsbehörden werden nun die von Hunden ausgehende Gefahr von Fall zu Fall prüfen, z. B. nach einem Hundebiss.
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Quelle: symclub.org