Gericht für Verwaltungssachen - Aufgehoben: Gesetz über den bayerischen Fischotter
Das deutsche Gericht hat entschieden, dass die Politik, die die Jagd auf Fischotter erlaubt, ungültig ist. Mit dieser Verordnung sollte die Tötung dieser geschützten Tiere unter bestimmten Umständen erlaubt werden, um die Teichwirtschaft zu schützen. Diese Entscheidung folgt auf eine vorübergehende Aussetzung der Verordnung, die seit 2023 in Kraft war.
Die Entscheidung des Gerichts ließ den Weg für eine mögliche Berufung durch die Landesregierung offen, was zwar angedeutet, aber nicht ausdrücklich erklärt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates erwähnte jedoch, dass sie derzeit eine neue Verordnung ausarbeite. Das Verfahren wurde von zwei Nichtregierungsorganisationen, dem Fischotterschutz und dem Bund Naturschutz, sowie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angestrengt. Bei der Anhörung bekundeten beide Seiten ihr Interesse an einer Zusammenarbeit.
Matthias Geng von der Aktion Fischotterschutz kritisierte die Abschussverordnung öffentlich als "eine Farce für eine streng geschützte Art, die nach Jahrzehnten des Aussterbens nun ein Comeback erlebt". Er fügte hinzu, dass wirksame Lösungen wie eine angemessene Förderung für eine naturnahe Bewirtschaftung oder präventive Maßnahmen wie Ausweichbecken und Zäune sinnvoller wären.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte: "Zu diesem Prozess hätte es gar nicht kommen dürfen. Es ist nicht einmal bewiesen, dass die Tötungen schwere Schäden in der Teichwirtschaft verhindert hätten."
Peter Rottner, bayerischer Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz, kommentierte: "Die Verluste in der Teichwirtschaft haben mehrere Ursachen und nehmen zu, nicht nur wegen der Klimakrise. Statt dem Fischotter die Schuld in die Schuhe zu schieben und ihn mit unwirksamen Maßnahmen zu erschießen, sollte sich die Staatsregierung auf die Unterstützung der gesamten Branche konzentrieren." Rottner verwies auf die Erhöhung der Grundförderung für Fischteiche und die von Naturschutzverbänden und Teichwirtschaft gemeinsam getragene Förderung der Artenvielfalt bei einem Runden Tisch zur Biodiversitätspetition 2019.
Die neue Fischotterverordnung hätte die Tötung von Fischottern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, vor allem in Niederbayern und der Oberpfalz, nicht aber im Landkreis Neumarkt. Die jährliche Höchstzahl der zu tötenden Tiere wurde auf 32 festgelegt.
Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, dass diese Verordnung rechtswidrig war, da der Naturschutzbund vor dem Erlass der Verordnung nicht angehört wurde. In der Entscheidung des Gerichts heißt es: "Es ist nicht auszuschließen, dass der Inhalt der Verordnung anders ausgefallen wäre, wenn die Verbände beteiligt worden wären." Es kritisierte auch die Vorgehensweise bei der Festlegung der jährlichen Abschussquote durch eine nachgeordnete Behörde.
Der Bayerische Fischereiverband hatte sich zuvor für eine Herabstufung des Rechtsstatus des Fischotters ausgesprochen und auf Österreich verwiesen, das die Entnahme von Fischottern erlaubt, weil es einen günstigen nationalen Schutzstatus hat. Deutschland hat diesen Status nicht, so dass derartige Abschüsse in der Region nicht möglich sind. Die Kommission rief dazu auf, den Status des Fischotters zu überdenken, da er sich unter den derzeitigen absoluten Schutzgesetzen rasch ausbreitet.
Informationen zum Verwaltungsgerichtshof
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Quelle: www.stern.de