Der ehemalige Gesetzeshüter hatte einen dringenden Arzttermin. - Älterer Mann erhält harte Konsequenzen für das Anbringen von Klimaetiketten mit 4711.
Bezirksgericht Tiergarten. Polizeibeamter im Ruhestand, Peter K. (71), wohnhaft in Berlin-Marzahn, fuhr einst Streife, schützte Botschaften. Jetzt sitzt der in die Jahre gekommene Ordnungshüter auf der Anklagebank, angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung. Es geht um die Mindeststrafe von sechs Monaten Gefängnis.
18. September 2023, Landsberger Allee im Berliner Stadtteil Friedrichshain, früher Morgen, der Berufsverkehr ist in vollem Gange. "Ich hatte um 8 Uhr einen Arzttermin im Krankenhaus, als diese Leute vor mir auf die Straße strömten", erzählt der Angeklagte.
Er fügt hinzu: "Die sind von Göttingen und Stuttgart nach Berlin gefahren und haben hier alles durcheinander gebracht! Ich bin aus dem Auto gestiegen und habe geschrien: So geht das nicht! Aber das hat sie nicht interessiert. Also habe ich meine alte Parfümflasche aus dem Auto geholt. Normalerweise benutze ich 4711 Kölnisch Wasser, die polnische Version, um frisch zu bleiben. Leider war die Flasche nach ein paar Sprühstößen schon leer.
Drei Demonstranten rieben sich die Augen. Dann setzten sie sich trotzdem auf die Straße. Peter K. verpasste seinen Arzttermin. Die Polizei kam eine Stunde später, und es gibt ein Video von der Parfümattacke.
Im Gerichtssaal sagt der pensionierte Beamte: "Ich habe Parfüm versprüht, um diese Personen zu wecken." Er fährt fort: "Es war Notwehr, und ich habe Zivilcourage gezeigt! Ich war der Einzige, der versucht hat, sie zu vertreiben. Viele andere haben einfach nur zugesehen."
Der Staatsanwalt antwortet: "Selbstverteidigung hat keine grenzenlosen Grenzen! Ich bezweifle, dass es ein Fall von Notwehr war. Das ähnelt Selbstjustiz."
Der Amtsrichter spricht Peter K. der schweren Körperverletzung in minderschwerem Fall schuldig: 90 Tagessätze zu je 30 Euro, also insgesamt 2700 Euro Geldstrafe. "Sie wurden zum Anhalten gezwungen - auch das ist eine Straftat. Allerdings war Ihr Duftwasserspray keine angemessene Vergeltung. Auch wenn das Ergebnis nicht sehr schwerwiegend war. Als ehemaliger Polizeibeamter sollten Sie es besser wissen."
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Quelle: symclub.org